Was kann ich tun, um den Wert meiner Sachen zu schützen?
Eine Haftung für den Schließfachinhalt wird vom Vermieter standardmäßig nicht übernommen. Jedoch kann sich der Mieter durch eine einmalige Zahlung in Höhe von 20 € per Schutzbrief (anstelle der üblichen Kautionszahlung) gegen den Verlust des Zahlenschlosses absichern sowie den Fachinhalt bis zu einem Wert in Höhe 500 € gegen Einbruchdiebstahl oder Vandalismus schützen. Davon ausgenommen sind elektronische Geräte, Geld und Wertgegenstände. Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen unverzüglich bei der Polizei angezeigt werden. Die Laufzeit des Schutzbriefes richtet sich nach der Dauer des Schließfach-Vertrages.
Gesetzlich geltendes Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen schriftlich nach Zugang der Vertragsbestätigung und Rücksendung des bereits versandten Schlüssels bzw. des Zahlencodes.
Wie sind die Kündigungsfristen für ein Schließfach?
Kündigungsfrist vier Wochen zum Endtermin des Vertrags oder bei Schulabgang jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende. Der Schulabgang ist durch die Schule schriftlich zu bestätigen.
Der Schließfachschlüssel muss spätestens zum Kündigungstermin per Post an AstraDirekt zurückgesandt werden.
Bekomme ich bei Schulabgang meine bereits bezahlten Mieten zurückerstattet?
Nach Schlüsselrücksendung bzw. Verbleib des Zahlenschlosses am Schließfach wird die Kaution auf das von Ihnen angegebene Konto zurückerstattet. Schulabgängern werden nach Vorlage einer schriftlichen Schulabgangsbestätigung durch die Schule ggf. überschüssige Mieten gutgeschrieben.