Vertragsbedingungen
1. Der Vermieter gestattet dem Mieter die Benutzung eines Schließfaches in der im Antrag genannten Schule zum Aufbewahren von Lernmitteln und anderen Gegenständen.
2. Das Vertragsverhältnis läuft auf die bestimmte Dauer von einem Jahr. Es verlängert sich stillschweigend um jeweils ein Jahr, falls es nicht mit Frist von vier Wochen zum Endtermin schriftlich gekündigt wird. Schulabgängern steht ein jederzeitiges außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende zu. Der Schulabgang ist durch die Schule schriftlich zu bestätigen.
3. Die Kosten für die Benutzung des Schließfaches betragen monatlich 1,90
€ inkl. 19% MwSt. (derzeit gültiger Mehrwertsteuersatz) bzw. 1,60
€ im ersten Jahr bei Online-Anmeldung und sind als Jahrespauschale im Voraus zu bezahlen.
4. Für die Benutzung des Schließfaches erhält der Mieter einen Schlüssel bzw. eine Zahlenkombination (die Schlossart ist schulbezogen einheitlich durch die Schule vorgegeben).
Bei Vertragsende muss der Schlüssel per Post direkt an den Vermieter zurückgegeben werden!
Das Zahlenschloss verbleibt verschlossen am Fach.
5. Der Mieter leistet für die Erfüllung seiner Pflichten eine Kaution in Höhe von
20
€ und diese wird nach Kontrolle des Faches wieder zurückgezahlt.
6. Anstelle einer Kautionszahlung kann der Mieter sich durch eine einmalige Zahlung in Höhe von 20
€ durch Schutzbrief gegen den Verlust des Zahlenschlosses absichern sowie den Fachinhalt bis zu einem Wert in Höhe 500
€ gegen Einbruchdiebstahl oder Vandalismus schützen. Ausgenommen hiervon sind elektronische Geräte, Geld und Wertgegenstände. Schäden durch Einbruchdiebstahl sind unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen.
Die Laufzeit des Schutzbriefes richtet sich nach Beginn und Ende des Schließfach-Vertrages.
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7. Der Vermieter überlässt dem Mieter das Schließfach im ordnungsgemäßen Zustand. Die Schulleitung ist berechtigt, das Schließfach in Gefahrensituationen ohne Zustimmung des Mieters zu öffnen. Das Zahlenschloss darf nicht durch eigene Vorhängeschlösser getauscht werden. Der Vermieter ist berechtigt, fremde Schlösser ohne Ankündigung kostenpflichtig zu entfernen.
8. Der Mieter hat das Schließfach nach Vertragsende vollständig zu entleeren und alle Verunreinigungen, die durch die Benutzung des Schließfaches entstehen, zu beseitigen.
9. Der Schließfachvertrag gilt als geschlossen, wenn der Mieter nicht innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Vertragsbestätigung durch den Vermieter in Textform widerspricht.
10. Fällige Beträge werden im Lastschrift-Einzugsverfahren vom folgenden Konto eingezogen. Der Mieter erteilt dem Vermieter Einzugsermächtigung.

Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Willenserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. durch Brief, Telefax oder E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, nicht jedoch vor dem Tag, an dem Ihnen unsere Vertragsannahmeerklärung zugegangen ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an AstraDirekt Leasing & Service GmbH, Dudenstr. 46, 68167 Mannheim (bei Übersendung durch Telefax: 0621 12 47 68 29).
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit in diesem Fall Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl zu erfüllen haben. Übersandte Schließfachschlüssel können Sie auf unsere Kosten und Gefahr auf dem Postweg zurücksenden. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für uns mit dem Empfang Ihrer Widerrufserklärung.
